Dem Team des Kinderwunsch Zentrums Linz ist es wichtig, Sie ganzheitlich und einfühlsam auf dem Weg...
Dem Team des Kinderwunsch Zentrums Linz ist es wichtig, Sie ganzheitlich und einfühlsam auf dem Weg zum Wunschkind zu begleiten. Dieser Weg soll für ...
Dem Team des Kinderwunsch Zentrums Linz ist es wichtig, Sie ganzheitlich und einfühlsam auf dem Weg zum Wunschkind zu begleiten. Dieser Weg soll für Sie so einfach, angenehm und unkompliziert wie möglich sein. Wir bieten Ihnen daher umfassenden Service an und laden Sie herzlich ein, unser Angebot zu nutzen.
Ambulanz:
Mo., Di., Mi., Do., Fr. von 08.00 bis 13.30 Uhr
Di. und Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Sa. und So. von 09.00 bis 11.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Elektronische Terminvergabe:
Über den beigefügten Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Telefonische Terminvergabe:
T +43 (0)5 7680 84 - 24630
Terminvergabezeiten:
Mo., Mi. und Fr. von 07.00 bis 14.00 Uhr
Di. und Do. von 07.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Sa., So. und feiertags von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Schritt eins auf dem Weg zu medizinischer Hilfe ist das ausführliche Erstgespräch im Kinderwunsch Z...
Schritt eins auf dem Weg zu medizinischer Hilfe ist das ausführliche Erstgespräch im Kinderwunsch Zentrum. Dabei nimmt sich eine Fachmedizinerin bzw....
Schritt eins auf dem Weg zu medizinischer Hilfe ist das ausführliche Erstgespräch im Kinderwunsch Zentrum. Dabei nimmt sich eine Fachmedizinerin bzw. ein Fachmediziner aus unserem Team viel Zeit für Ihre Beratung.
Das ausführliche Gespräch ermöglicht es der Ärztin bzw. dem Arzt, sich ein Bild vom bisherigen Verlauf Ihrer Kinderlosigkeit, von Ihren Erwartungen und Befürchtungen zu machen. Sie können alle Fragen stellen, die Ihnen am Herzen liegen, um herauszufinden, ob eine medizinische Behandlung eine mögliche Option ist. Im Optimalfall bringen Sie bereits alle relevanten Befunde mit, die im Vorfeld von Fachärztinnen und -ärzten erstellt wurden. Sind noch keine Befunde vorhanden bzw. weitere notwendig, führen wir im Kinderwunsch Zentrum bzw. in der gynäkologischen Tagesklinik die entsprechenden Untersuchungen durch.
Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Paare mit Wohnsitz im Inland:
Checkliste für Paare aus dem Ausland
Mo., Mi. und Fr. von 07.00 bis 14.00 Uhr
Di. und Do. von 07.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Sa., So. und feiertags von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Elektronische Terminvergabe:
Gerne können Sie auch unser Angebot der Online-Terminvereinbarung für die Buchung Ihres Erstgesprächs nutzen.
Unseren Folder "Gemeinsam zum Wunschkind – Kinderwunsch Zentrum" finden Sie hier zum Download.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit... Lichtbildausweis beider Partner in Ko...
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit... Lichtbildausweis beider Partner in Kopie Heiratsurkunde (falls vorhanden) in Kopie medi...
Sie finden hier auch das Formular für die Zustimmungserklärung eines Notars bzw. einer Notarin, die unverheiratete Paare für eine Kinderwunschbehandlung benötigen. Das Formular wird von uns ausgefüllt – der Download dient zu Ihrer Information! Ebenso möchten wir Sie schon im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Zustimmungserklärung Notar
Österreichisches Fortpflanzungsmedizingesetz
Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015
Seit Mai 1999 ist das Kinderwunsch Zentrum Linz nach EN ISO 9001:2008 TÜV-zertifiziert. Zudem unter...
Seit Mai 1999 ist das Kinderwunsch Zentrum Linz nach EN ISO 9001:2008 TÜV-zertifiziert. Zudem untermauert unsere rege wissenschaftliche Tätigkeit uns...
Seit Mai 1999 ist das Kinderwunsch Zentrum Linz nach EN ISO 9001:2008 TÜV-zertifiziert. Zudem untermauert unsere rege wissenschaftliche Tätigkeit unsere Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Kinderwunschbehandlung in (Ober-)Österreich. Modernste, teilweise im eigenen Haus entwickelte Labormethoden und optimale Kulturbedingungen (z. B. Blastozystenkultur) für Ihre Embryonen erlauben hohe Befruchtungs- und Schwangerschaftsraten.
Bitte beachten Sie, dass es uns jederzeit möglich ist, nach Ihrem jeweiligen Embryonenschutzgesetz zu arbeiten. Die Entscheidung, ob Sie die Vorteile, die die österreichische Fortpflanzungsmedizin bietet, nützen wollen, muss jedes Paar für sich selbst treffen und uns spätestens am Punktionstag mitteilen.
Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, entnehmen Sie bitte der Checkliste, die Sie hier als Download finden.
Bitte bringen Sie auch die Behandlungsvereinbarung ausgefüllt zum Erstgespräch mit.
Checkliste für Paare aus dem Ausland
Behandlungsvereinbarung für Selbstzahler/-innen
Sie finden hier auch das Formular für die Zustimmungserklärung einer Notarin bzw. eines Notars, die unverheiratete Paare für eine Kinderwunschbehandlung benötigen. Das Formular wird von uns ausgefüllt – der Download dient zu Ihrer Information! Ebenso möchten wir Sie schon im Vorfeld über mögliche Kosten und über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Österreichisches Fortpflanzungsmedizingesetz
Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015
Bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden, möchten wir Sie über einige rechtliche und finanzie...
Bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden, möchten wir Sie über einige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen informieren, die für Sie von...
Bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden, möchten wir Sie über einige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen informieren, die für Sie von Interesse sind.
Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen Das Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen am Ki...
Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen Das Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen am Kinderwunsch Zentrum des Kepler Universitätsklinikum...
Das Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen am Kinderwunsch Zentrum des Kepler Universitätsklinikums wird mit 134,- Euro verrechnet.
Die Kosten für die Voruntersuchungen zur Abklärung der Ursachen übernimmt die Krankenkasse. Informationen zu den Preisen für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler werden in Kürze hier zur Verfügung gestellt.
Seit Jänner 2000 werden die Kosten einer IVF-Behandlung in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zu 70 Prozent von einem dafür eingerichteten Fonds übernommen. Der IVF-Fonds wird zu 50 Prozent aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu 50 Prozent aus Überweisungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen, des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs und sonstiger privater Versicherungsunternehmen gespeist. Aus dem Fonds werden unter entsprechenden Voraussetzungen 70 Prozent der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für maximal 4 Zyklen getragen. Nach einer Schwangerschaft besteht erneut die Möglichkeit von vier geförderten Zyklen. Der verbleibende Selbstbehalt von 30 Prozent muss vom betroffenen Paar übernommen werden.
Der Fonds springt ein bei:
Kosten für das Paar mit Fondsbeteiligung (pro Versuch)
Behandlungsvereinbarung für das Paar mit Fondsbeteiligung
Kosten für das Paar ohne Fondsbeteiligung (pro Versuch)
Behandlungsvereinbarung für Selbstzahler/-innenTarife gültig ab 1. September 2023Welche Paare in Österreich unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf eine 70-prozentige Kostenübernahme durch den IVF-Fonds haben, regelt das IVF-Fonds-Gesetz. Es trat mit 1.1.2000 in Kraft und wurde mit 30.4.2004 novelliert.
IVF-Fonds Gesetz 1999
IVF-Fonds Gesetz Novelle 2004
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie und der Österreichischen IVF-Gesellschaft.
Ihre individuellen Fragen zu den Kosten beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.