In der Prosektur werden verstorbene Patientinnen und Patienten des Krankenhauses vorübergehend aufbewahrt. Bei unklarer Todesursache sowie bei postoperativen Todesfällen wird üblicherweise von der zuständigen Fachärztin bzw. vom zuständigen Facharzt für Pathologie zur Aufklärung eine Obduktion angeordnet. Dies dient unter anderem der medizinischen Qualitätssicherung.
In allgemein-öffentlichen Krankenhäusern (wie dem Kepler Universitätsklinikum) in Österreich hat die Pathologin bzw. der Pathologe diesbezüglich Obduktionspflicht (§ 25 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz beziehungsweise § 49 Oö. Krankenanstaltengesetz 1997), jedoch wird in Sonderfällen, sofern kein dringender Handlungsbedarf besteht, auf Wunsch der Angehörigen davon abgesehen.
Verdachtsfall Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJD)
Die Prosektur am Neuromed Campus des Kepler Universitätsklinikums ist für Entnahme von Gehirn und Rückenmark bei Verdacht auf die meldepflichtige, hoch infektiöse Erkrankung CJD vollständig ausgestattet. Bei Bedarf einer entsprechenden Sektion zur endgültigen Diagnosesicherung bitten wir so bald als möglich telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen, damit adäquate Schritte und Vorkehrungen in die Wege geleitet werden können. Die Organisation eines Transportes des Verstorbenen fällt in den Zuständigkeitsbereich des anfordernden Krankenhauses oder der Behörde bzw. der Ärztin/des Arztes.
Bei einem Todesfall ist der/die erste Ansprechpartner/-in für Angehörige das Stationspersonal, welches Ihnen alle Informationen bezüglich der weiteren Vorgehensweise geben kann.
Für eine eventuelle Verabschiedung der Angehörigen von Verstorbenen empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung mit der Obduktionsassistentin bzw. dem Obduktionsassistenten innerhalb unserer Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten Med Campus:
Montag bis Freitag: 07.15 bis 13.15 Uhr
T +43 (0)5 7680 83 – 73510
Öffnungszeiten Neuromed Campus:
Montag bis Donnerstag: 06.30 bis 15.00 Uhr
Freitag: 06.30 bis 12.00 Uhr
T +43 (0)5 7680 87 – 36385