Die Voraussetzungen für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug (Behandlung schuldunfähiger psychisc...
Die Voraussetzungen für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug (Behandlung schuldunfähiger psychisch kranker Rechtsbrecher) sind im Strafgesetzbuch (...
Die Voraussetzungen für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug (Behandlung schuldunfähiger psychisch kranker Rechtsbrecher) sind im Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 11 und 21 Abs 1 definiert.
1. § 11 StGB besagt, dass nicht schuldhaft handelt, wer zum Zeitpunkt der Tat wegen...
...nicht in der Lage war,
2. In eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist laut § 21 Abs 1 StGB einzuweisen, wer...
Die Behandlung, der in den Maßnahmenvollzug Eingewiesenen, wird im Strafvollzugsgesetz (StVG) § 158...
Die Behandlung, der in den Maßnahmenvollzug Eingewiesenen, wird im Strafvollzugsgesetz (StVG) § 158 ff. geregelt. 158 Abs 1 besagt, dass die Unterbri...
Die Behandlung, der in den Maßnahmenvollzug Eingewiesenen, wird im Strafvollzugsgesetz (StVG) § 158 ff. geregelt.
Von Seiten des Gerichts hat eine jährliche Überprüfung zu erfolgen, ob die Voraussetzungen der Unte...
Von Seiten des Gerichts hat eine jährliche Überprüfung zu erfolgen, ob die Voraussetzungen der Unterbringung weiter gegeben sind. Dies geschieht eine...
Von Seiten des Gerichts hat eine jährliche Überprüfung zu erfolgen, ob die Voraussetzungen der Unterbringung weiter gegeben sind. Dies geschieht einerseits durch Einholung einer ärztlichen Stellungnahme der behandelnden Abteilung, anderseits durch Einholung eines unabhängigen Gutachtens. Kommt das Gericht zur Überzeugung, dass die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind und dass sich der Zustand der Patientin/des Patienten durch die Behandlung soweit gebessert hat, dass die ursprüngliche Gefährlichkeit nicht mehr besteht, so erfolgt die bedingte Entlassung.
Die bedingte Entlassung ist, wie der Name sagt, an Bedingungen geknüpft (sogenannte Weisungen). Es kann z.b. die Weisung erteilt werden, in einer betreuten Einrichtung zu wohnen oder sich weiterhin einer fachärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen und diese Behandlung dem Gericht regelmäßig nachzuweisen.
Nützliche Links: www.ris.bka.gv.at