Das Kepler Universitätsklinikum bietet für Ausbildungsärztinnen und Ausbildungsärzte in den Fächern „Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin" sowie „Kinder- und Jugendpsychiatrie" Lehrgänge zur psychotherapeutischen Ausbildung an. Als Neuerung ist es den Absolventinnen und Absolventen dieser Lehrgänge nun möglich, durch diese Ausbildung nicht nur das Ärztekammerdiplom für Psychotherapeutische Medizin zu erhalten, sondern auch in die Psychotherapeutinnen- bzw. Psychotherapeuten-Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen zu werden.
Prim. Dr. David Oberreiter erklärt: "Seit in Kraft treten des Psychotherapiegesetzes 1991 haben sich die ärztliche und die nicht-ärztliche Psychotherapieausbildungen so sehr auseinander entwickelt, dass mit Abschluss eines Ärztekammerdiploms keine Eintragung in die Psychotherapeutinnen- bzw. Psychotherapeuten-Liste des Gesundheitsministeriums möglich war."
Dem Institut für Psychotherapie des Kepler Universitätsklinikums ist es jetzt geglückt, die beiden Ausbildungssysteme (ärztliche und nicht-ärztliche Psychotherapie) wieder zusammenzuführen. Die qualitätsvolle psychotherapeutische Ausbildung im Kepler Universitätsklinikum entspricht den Anforderungen beider Ausbildungssysteme und kann somit von beiden anerkannt werden. So ist nun ein Brückenschlag geglückt, den es bisher im restlichen Österreich nicht gibt. Nun ist es möglich, während der Ausbildungszeit zur Fachärztin oder zum Facharzt auch die Eintragung in die Psychotherapeutinnen- bzw. Psychotherapeuten-Liste zu erlangen. Diese Option ist nur im Kepler Universitätsklinikum gegeben und bedeutet eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Kepler Universitätsklinikums als Ausbildungsstätte.