Die Kepler Universitätsklinikum GmbH ist seit 20. Juli 2017 in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen gemäß § 4a Abs.2 Z.3 lit a bis c EStG enthalten (Registriernummer SO 10040). Das bedeutet, dass Spenden an das Kepler Uniklinikum ab sofort steuerlich absetzbar sind.
Privatpersonen müssen mit der Spende ihren Vor- und Nachnamen lt. Meldezettel sowie ihr Geburtsdatum bekannt geben, dann werden die Daten durch unser Universitätsklinikum an das Finanzamt übermittelt und automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung der Spenderin bzw. des Spenders berücksichtigt. Eine anonyme Spende ist selbstverständlich auch möglich, dann kann diese aber nicht steuerlich abgesetzt werden.
Unternehmen können ihre Spende an unser Haus als Betriebsausgabe absetzen. Hier erfolgt keine direkte Übermittlung durch uns an das Finanzamt. Gerne stellt der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling (Ansprechperson: Mag. Christian Köck) auf Anfrage eine Spendenbestätigung aus.
Soll die Spende einer konkreten Klinik zugeordnet werden, so ist es wichtig, dass diese bei der Überweisung im Verwendungszweck auch angeführt wird. Zum Beispiel: Spende Abt. Palliativ, Max Mustermann, 01.01.1970.
Selbstverständlich ist es auch möglich eine Spende bar abzugeben. Dies jedoch soll bitte ausschließlich in der jeweiligen Hauptkassa mit den oben angeführten Mussdaten erfolgen.
Detaillierte Informationen zur Spendenabsetzbarkeit sind auch auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zu finden.