Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen unser herzliches Mitgefühl aussprechen. Der Verlust eines Kindes ist schwer und kaum in Worte zu fassen. Wir sind in dieser Zeit für Sie da und begleiten Sie bestmöglich. Mit den nachfolgenden Informationen auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung in der Betreuung von Eltern von Sternenkindern möchten wir Ihnen eine erste Orientierung zu Abschied, Unterstützung und rechtlichen Fragen geben.
In stillem Mitgefühl
Ihr Team der Gynäkologie und Geburtshilfe
Wenn die Geburt im Krankenhaus eingeleitet wird, erhalten Sie Medikamente. Diese lösen Wehen aus und können auch zu einer vaginalen Blutung führen. Dadurch beginnt der Geburtsprozess Ihres Kindes. Wie lange die Einleitung dauert, ist sehr unterschiedlich und individuell. Viele Frauen erleben diesen Weg auch als ersten Schritt des Abschiednehmens.
Wir als Team aus Pflege, Hebammen und Medizin sind jederzeit für Sie da – sowohl medizinisch als auch emotional. Bei Schmerzen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Linderung zur Verfügung.
Die Geburt findet entweder auf der Gynäkologie Station oder im Kreißzimmer statt.
Manchmal ist es nach der Geburt notwendig, die Plazenta in einer kurzen Operation, einer Curettage, (Ausschabung der Gebärmutter) zu entfernen. In den meisten Fällen können Sie nach Rücksprache mit den Ärztinnen und Ärzten noch am selben oder am nächsten Tag nach Hause gehen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens als Begleitperson an Ihrer Seite zu haben. Diese kann im Rahmen eines stationären Aufenthalts ebenso aufgenommen werden.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind anzusehen. Das kann helfen, das Geschehene besser zu begreifen und zu verarbeiten. Sie dürfen Ihr Baby jederzeit bei sich haben. Wenn Sie das nicht möchten, ist das genauso in Ordnung – wir respektieren jede Entscheidung.
Viele Eltern empfinden es als hilfreich, ihrem Kind einen Namen zu geben. Das kann ein wichtiger Schritt in der Trauer sein und Ihrem Kind einen Platz in Ihrer Familie geben. Wenn das Geschlecht Ihres Kindes noch nicht erkennbar ist, können Sie auch einen geschlechtsunabhängigen Namen oder einen Begriff wählen, der sich für Sie passend anfühlt – oder den Namen, den Sie bereits ausgesucht hatten. Wir geben Ihnen Erinnerungsstücke mit, zum Beispiel eine Karte mit den Geburtsdaten und Maßen Ihres Babys sowie – wenn möglich – Fußabdrücke.
Zusätzlich zu den Erinnerungsstücken machen wir Fotos Ihres Kindes. Möchten Sie diese nicht sofort ansehen, können Sie diese in einem verschlossenen Kuvert oder auf einem USB-Stick mit nach Hause nehmen. Über den Verein „Dein Sternenkind Stiftung“ können ehrenamtliche Fotografinnen oder Fotografen angefordert werden, die kostenlos professionelle Fotos anfertigen. Diese Fotos entstehen während Ihres stationären Aufenthalts und zeigen Ihr Kind allein oder – wenn Sie das möchten – gemeinsam mit Ihnen.
Neben der medizinischen Betreuung ist es uns sehr wichtig, für Sie eine gute, emotionale Unterstützung in Ihrem Trauerprozess zu sein. Jedes Gefühl das dabei aufkommt, darf zugelassen und darüber gesprochen werden. Neben dem Pflegepersonal und den Hebammen, stehen Ihnen dafür das Team der Krankenhausseelsorge und der klinischen Psychologie zur Seite.
Besonders bei kleinen Kindern kann es sein, dass Ihr Partner/ Ihre Partnerin während der Schwangerschaft noch nicht so viel Bindung zu Ihrem Kind aufgebaut hat. Dadurch kann es sein, dass die aufkommenden Gefühle Andere sind, als bei Ihnen. Wichtig ist der respektvolle Umgang mit den jeweiligen Empfindungen und die Bereitschaft, diese unterschiedlichen Erfahrungen ins gemeinsame Gespräch einzubringen.
Kinder erleben Tod und Trauer je nach Alter unterschiedlich. Dennoch sind sie in der Lage, mit der Situation umzugehen.
Oft möchten wir Kinder vor Schmerz schützen. Es kann ihnen jedoch helfen, wenn sie altersgerecht erklärt bekommen, was passiert ist, wenn ihre Gefühle ernst genommen werden und sie Zuwendung erfahren. Auch das gemeinsame Trauern kann für Kinder und Eltern unterstützend sein. Auch Großeltern trauern um ihr Enkelkind. Gleichzeitig erleben sie oft hilflos, wie groß die Trauer ihrer Tochter oder ihres Sohnes ist.
Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen zu Begrifflichkeiten sowie den bürokratischen Notwendigkeiten zusammengestellt.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn ein Kind ohne Lebenszeichen geboren wird und weniger als 500 Gramm wiegt.
Im Rahmen einer vierteljährlich stattfindenden Urnenbeisetzung kann Ihr Baby im Gemeinschaftsgrab des Kepler Universitätsklinikums am St. Barbara Friedhof in Linz kostenfrei beigesetzt werden. Möchten Sie dies nicht, können Sie ihr Baby auch durch einen Bestatter auf eigene Kosten selbst bestatten lassen.
Als totgeboren oder unter der Geburt verstorben gilt eine Leibesfrucht ohne Lebenszeichen mit einem Geburtsgewicht ab 500 Gramm.
Ihr Baby muss durch ein Bestattungsinstitut bestattet werden. Dies kann entweder im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab des Kepler Universitätsklinikums am St. Barbara Friedhof in Linz sein oder ein individuell geplantes Begräbnis.
Als lebendgeboren gilt jede Leibesfrucht unabhängig von der Schwangerschaftsdauer, dem Gewicht und der Größe des Kindes, wenn Lebenszeichen vorhanden waren.
Ihr Baby muss durch ein Bestattungsinstitut bestattet werden. Dies kann entweder im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab des Kepler Universitätsklinikums am St. Barbara Friedhof in Linz sein oder ein individuell geplantes Begräbnis.
Die ÖGK bittet um eine Übermittlung des Arztbriefes per E-Mail, da dieser ansonsten von der ÖGK im Krankenhaus angefordert wird. Nach Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt haben Sie Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Dafür muss zusätzlich zum Arztbrief eine Sectiobestätigung per Mail übermittelt werden. Diese erhalten Sie im Rahmen Ihres Aufenthalts (ansonsten wird von acht Wochen Mutterschutz ausgegangen).
Anspruch auf Mutterschutz besteht bei einem Geburtsgewicht von über 500g oder nach Lebendgeburt. Die ÖGK übernimmt die Auszahlung für alle Krankenkassen, außer SVS und BVAEB.
Bis zu Ihrer Entlassung verbleibt Ihr Kind im Krankenhaus. In dieser Zeit können Sie Ihr Kind jederzeit zu sich nehmen. Nach Ihrer Entlassung wird Ihr Kind in die Pathologie im Krankenhaus gebracht und kann von Ihnen nicht mehr gesehen werden.
Bestattungsformen:
2005 haben die damalige Landes- Frauen- und Kinderklinik, die Stadt Linz und das Land Oberösterreich ein Gemeinschaftsgrab am St. Barbara-Friedhof in Linz errichtet. Vierteljährlich (jeweils am letzten Dienstag im Februar, Mai, August und November) werden seither fehl- und totgeborene Kinder, unabhängig von der Konfessions- und Religionszugehörigkeit ihrer Eltern, nach der Feuerbestattung in einer Gemeinschaftsurne beigesetzt.
Bei fehlgeborenen Kindern werden die Kosten für die Feuerbestattung und Beisetzung sowie für die Erhaltung und Pflege des Grabes vom Kepler Universitätsklinikum übernommen.
Eltern von bestattungspflichtigen Kindern können nach Beauftragung eines Bestatters die Urne ihres verstorbenen Kindes ebenfalls im Gemeinschaftsgrab anlässlich dieser Feier beisetzen lassen. Die Kosten für den Bestatter sind selbst zu übernehmen.
Zur Beisetzungsfeier am Gemeinschaftsgrab lädt das Team der ökumenischen Krankenhausseelsorge alle betroffenen Eltern und deren Familien ein. Sie können auch persönliche Gegenstände zum Grab Ihres Kindes bringen und den Ort der Erinnerung aufsuchen, sooft Sie wollen.
Im Sinne einer pietätvollen Grabpflege müssen Dekor- und Erinnerungsgaben auf diesem Gemeinschaftsgrab allerdings in regelmäßigen Abständen (vor Allerheiligen, Weihnachten und Ostern, sowie jeweils bis zum 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November) wieder entfernt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Klinikkapelle steht Ihnen ebenfalls jederzeit als Ort der Ruhe, der Trauer und der Erinnerung zur Verfügung. An der Gedenkstätte für zu früh verstorbene Kinder können Sie in einer großen Wasserschale brennende Kerzen für ihr geliebtes Kind entzünden und Ihrer Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir – die Lebenden und die Toten – gehalten und auf immer verbunden sind.
Wenn Sie in einer rituellen und persönlich gestalteten Feier Abschied nehmen möchten von Ihrem verstorbenen Kind, sei es in Form einer Namensgebungsfeier oder einer Segnung, dann gestaltet die Klinikseelsorge gerne mit Ihnen eine solche für Sie und mit Ihnen im Krankenzimmer oder in der Klinikkapelle.
Jährlich im Frühling gedenken wir in einer Feier aller im letzten Jahr im Kepler Universitätsklinikum verstorbenen Kinder. Zu dieser Gedenkfeier erhalten alle betroffenen Eltern eine persönliche Einladung.
Als Wochenbett bezeichnet man den Zeitraum von der Entbindung bis zur Rückbildung der Schwangerschafts- und Geburtsveränderungen bei der Mutter.
Die bestehende Blutung ist eine Wundblutung und dauert etwa ein bis zwei Tage. Danach kann noch etwa 14 Tage ein blutig-bräunlicher Ausfluss bestehen. Leichte, ziehende Schmerzen sind kein Grund zur Besorgnis. Sollten stärkere Blutungen, übelriechender Ausfluss, starke Schmerzen und/oder hohes Fieber unmittelbar nach Ihrer Entlassung auftreten, bitten wir Sie, umgehend unsere Ambulanz aufzusuchen (T +43 (0)5 7680 84 - 23730).
Die nächste Regelblutung wird ca. vier bis sechs Wochen nach der Curettage auftreten. Es ist möglich, bereits vor der nächsten Regelblutung wieder schwanger zu werden.
Bitte vermeiden Sie:
Krankenstand ist für mindestens eine Woche möglich. Diese kann durch das Kepler Universitätsklinikum oder die Hausärztin bzw. den Hausarzt ausgestellt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Kontrolltermin bei Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen in vier bis sechs Wochen, sofern das von uns nicht anders mitgeteilt wird.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Unterstützung für Eltern von Sternenkindern auch zum Download zur Verfügung.