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Unterstützung für Eltern
von Sternenkindern

 
Unterstützung für Eltern
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    Adresse

    Kepler Universitätsklinikum
    Universitätsklinik für Gynäkologie, Geburtshilfe und Gynäkologische Endokrinologie

    Med Campus IV.
    Krankenhausstraße 26–30
    4020 Linz

    Terminvereinbarung und Rückfragen

    Ambulanzen

    Sekretariat

    E-Mail

    Unterstützung für Eltern von Sternenkindern

    Liebe Eltern,

    wir möchten Ihnen unser herzliches Mitgefühl aussprechen. Der Verlust eines Kindes ist schwer und kaum in Worte zu fassen. Wir sind in dieser Zeit für Sie da und begleiten Sie bestmöglich. Mit den nachfolgenden Informationen auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung in der Betreuung von Eltern von Sternenkindern möchten wir Ihnen eine erste Orientierung zu Abschied, Unterstützung und rechtlichen Fragen geben.

    In stillem Mitgefühl
    Ihr Team der Gynäkologie und Geburtshilfe

    Stationäre Geburtseinleitung

    Wenn die Geburt im Krankenhaus eingeleitet wird, erhalten Sie Medikamente. Diese lösen Wehen aus und können auch zu einer vaginalen Blutung führen. Dadurch beginnt der Geburtsprozess Ihres Kindes. Wie lange die Einleitung dauert, ist sehr unterschiedlich und individuell. Viele Frauen erleben diesen Weg auch als ersten Schritt des Abschiednehmens. 

    Wir als Team aus Pflege, Hebammen und Medizin sind jederzeit für Sie da – sowohl medizinisch als auch emotional. Bei Schmerzen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Linderung zur Verfügung.

    Die Geburt findet entweder auf der Gynäkologie Station oder im Kreißzimmer statt.

    Manchmal ist es nach der Geburt notwendig, die Plazenta in einer kurzen Operation, einer Curettage, (Ausschabung der Gebärmutter) zu entfernen. In den meisten Fällen können Sie nach Rücksprache mit den Ärztinnen und Ärzten noch am selben oder am nächsten Tag nach Hause gehen.

    Begleitperson

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens als Begleitperson an Ihrer Seite zu haben. Diese kann im Rahmen eines stationären Aufenthalts ebenso aufgenommen werden.

    Die Zeit mit Ihrem Kind

    Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

    Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind anzusehen. Das kann helfen, das Geschehene besser zu begreifen und zu verarbeiten. Sie dürfen Ihr Baby jederzeit bei sich haben. Wenn Sie das nicht möchten, ist das genauso in Ordnung – wir respektieren jede Entscheidung.

    Viele Eltern empfinden es als hilfreich, ihrem Kind einen Namen zu geben. Das kann ein wichtiger Schritt in der Trauer sein und Ihrem Kind einen Platz in Ihrer Familie geben. Wenn das Geschlecht Ihres Kindes noch nicht erkennbar ist, können Sie auch einen geschlechtsunabhängigen Namen oder einen Begriff wählen, der sich für Sie passend anfühlt – oder den Namen, den Sie bereits ausgesucht hatten. Wir geben Ihnen Erinnerungsstücke mit, zum Beispiel eine Karte mit den Geburtsdaten und Maßen Ihres Babys sowie – wenn möglich – Fußabdrücke.

    Fotos

    Zusätzlich zu den Erinnerungsstücken machen wir Fotos Ihres Kindes. Möchten Sie diese nicht sofort ansehen, können Sie diese in einem verschlossenen Kuvert oder auf einem USB-Stick mit nach Hause nehmen. Über den Verein „Dein Sternenkind Stiftung“ können ehrenamtliche Fotografinnen oder Fotografen angefordert werden, die kostenlos professionelle Fotos anfertigen. Diese Fotos entstehen während Ihres stationären Aufenthalts und zeigen Ihr Kind allein oder – wenn Sie das möchten – gemeinsam mit Ihnen.

    Trauer und Unterstützung

    Zeit für Trauer

    Neben der medizinischen Betreuung ist es uns sehr wichtig, für Sie eine gute, emotionale Unterstützung in Ihrem Trauerprozess zu sein. Jedes Gefühl das dabei aufkommt, darf zugelassen und darüber gesprochen werden. Neben dem Pflegepersonal und den Hebammen, stehen Ihnen dafür das Team der Krankenhausseelsorge und der klinischen Psychologie zur Seite.

    Die Rolle von Partnerin oder Partner

    Besonders bei kleinen Kindern kann es sein, dass Ihr Partner/ Ihre Partnerin während der Schwangerschaft noch nicht so viel Bindung zu Ihrem Kind aufgebaut hat. Dadurch kann es sein, dass die aufkommenden Gefühle Andere sind, als bei Ihnen. Wichtig ist der respektvolle Umgang mit den jeweiligen Empfindungen und die Bereitschaft, diese unterschiedlichen Erfahrungen ins gemeinsame Gespräch einzubringen.

    Geschwisterkinder und Familienangehörige

    Kinder erleben Tod und Trauer je nach Alter unterschiedlich. Dennoch sind sie in der Lage, mit der Situation umzugehen.

    Oft möchten wir Kinder vor Schmerz schützen. Es kann ihnen jedoch helfen, wenn sie altersgerecht erklärt bekommen, was passiert ist, wenn ihre Gefühle ernst genommen werden und sie Zuwendung erfahren. Auch das gemeinsame Trauern kann für Kinder und Eltern unterstützend sein. Auch Großeltern trauern um ihr Enkelkind. Gleichzeitig erleben sie oft hilflos, wie groß die Trauer ihrer Tochter oder ihres Sohnes ist.

    Nächste Schritte und gesetzliche Regelungen

    Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen zu Begrifflichkeiten sowie den bürokratischen Notwendigkeiten zusammengestellt.

    Fehlgeburt (Abortus)

    Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn ein Kind ohne Lebenszeichen geboren wird und weniger als 500 Gramm wiegt.

    Bestattungsmodus bei Fehlgeburt

    Im Rahmen einer vierteljährlich stattfindenden Urnenbeisetzung kann Ihr Baby im Gemeinschaftsgrab des Kepler Universitätsklinikums am St. Barbara Friedhof in Linz kostenfrei beigesetzt werden.  Möchten Sie dies nicht, können Sie ihr Baby auch durch einen Bestatter auf eigene Kosten selbst bestatten lassen.

    • Dokumente: keine Meldung ans Standesamt notwendig; Auf Wunsch kann eine Beurkundung vom Krankenhaus ausgestellt oder die Fehlgeburt mit dieser zusätzlich am Magistrat Linz ins Personenstandsregister eingetragen werden. Dafür muss ein Reisepass der Mutter vorgelegt werden.
    • Mutterschutz: kein Anspruch, Krankenstand möglich, vier Wochen Kündigungsschutz

    Totgeburt

    Als totgeboren oder unter der Geburt verstorben gilt eine Leibesfrucht ohne Lebenszeichen mit einem Geburtsgewicht ab 500 Gramm.

    Bestattungsmodus bei Todgeburt

    Ihr Baby muss durch ein Bestattungsinstitut bestattet werden. Dies kann entweder im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab des Kepler Universitätsklinikums am St. Barbara Friedhof in Linz sein oder ein individuell geplantes Begräbnis.

    • Kosten: In beiden Fällen muss ein Bestatter auf eigene Kosten beauftragt werden.
    • Erforderliche Dokumente: siehe „Erforderliche Dokumente“ 
    • Zuständige Behörde: innerhalb von 14 Tagen kann die Sterbeurkunde von jedem Standesamt in Österreich ausgestellt werden. Danach ist das Magistrat Linz zuständig. Die Beantragung sollte ehestmöglich und spätestens drei bis vier Wochen nach der Geburt erfolgen. Dies kann auch durch den Bestatter abgewickelt werden.
    • Mutterschutz: siehe „Mutterschutz ÖGK“ 

    Tod nach Lebendgeburt

    Als lebendgeboren gilt jede Leibesfrucht unabhängig von der Schwangerschaftsdauer, dem Gewicht und der Größe des Kindes, wenn Lebenszeichen vorhanden waren.

    Bestattungsmodus nach Lebendgeburt

    Ihr Baby muss durch ein Bestattungsinstitut bestattet werden. Dies kann entweder im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab des Kepler Universitätsklinikums am St. Barbara Friedhof in Linz sein oder ein individuell geplantes Begräbnis.

    • Kosten: In beiden Fällen muss ein Bestatter auf eigene Kosten beauftragt werden.
    • Erforderliche Dokumente: siehe „Erforderliche Dokumente“
    • Zuständige Behörde: Sowohl die Geburts- als auch die Sterbeurkunde werden beim Magistrat Linz beantragt. Die Sterbeurkunde kann auch vom Bestattungsinstitut beim Standesamt Linz beantragt und an Sie übergeben werden.
    • Mutterschutz: siehe „Mutterschutz ÖGK“

    Erforderliche Dokumente

    Ledig (Antragstellung persönlich durch Mutter):

    • Geburtsurkunde der Mutter
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Reisepass oder Personalausweis
    • Nachweis über akademischen Grad

    Verheiratet (Antragstellung auch digital möglich):

    • Geburtsurkunde beider Eltern
    • Heiratsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis beider Eltern
    • Meldebestätigung
    • Reisepass oder Personalausweis
    • Nachweis über akademischen Grad

    Verwitwet:

    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Reisepass oder Personalausweis
    • Nachweis über akademischen Grad
    • Sterbeurkunde

    Geschieden:

    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Scheidungsdekret
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Reisepass oder Personalausweis
    • Nachweis über akademischen Grad

    Mutterschutz der ÖGK

    Die ÖGK bittet um eine Übermittlung des Arztbriefes per E-Mail, da dieser ansonsten von der ÖGK im Krankenhaus angefordert wird.  Nach Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt haben Sie Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Dafür muss zusätzlich zum Arztbrief eine Sectiobestätigung per Mail übermittelt werden. Diese erhalten Sie im Rahmen Ihres Aufenthalts (ansonsten wird von acht Wochen Mutterschutz ausgegangen).

    Anspruch auf Mutterschutz besteht bei einem Geburtsgewicht von über 500g oder nach Lebendgeburt. Die ÖGK übernimmt die Auszahlung für alle Krankenkassen, außer SVS und BVAEB.

    Bestattung und Gedenkorte

    Bis zu Ihrer Entlassung verbleibt Ihr Kind im Krankenhaus. In dieser Zeit können Sie Ihr Kind jederzeit zu sich nehmen. Nach Ihrer Entlassung wird Ihr Kind in die Pathologie im Krankenhaus gebracht und kann von Ihnen nicht mehr gesehen werden.

    Bestattungsformen:

    • Erdbestattung in einer bestehenden oder neu eingerichteten Grabstätte
    • Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung in einem Urnenhain, in einer bestehenden oder neuen Grabstätte oder an einem Platz, mit der Genehmigung der zuständigen Wohnbehörde

    Gemeinschaftsgrab und Beisetzungsfeier

    2005 haben die damalige Landes- Frauen- und Kinderklinik, die Stadt Linz und das Land Oberösterreich ein Gemeinschaftsgrab am St. Barbara-Friedhof in Linz errichtet. Vierteljährlich (jeweils am letzten Dienstag im Februar, Mai, August und November) werden seither fehl- und totgeborene Kinder, unabhängig von der Konfessions- und Religionszugehörigkeit ihrer Eltern, nach der Feuerbestattung in einer Gemeinschaftsurne beigesetzt.

    Bei fehlgeborenen Kindern werden die Kosten für die Feuerbestattung und Beisetzung sowie für die Erhaltung und Pflege des Grabes vom Kepler Universitätsklinikum übernommen.

    Eltern von bestattungspflichtigen Kindern können nach Beauftragung eines Bestatters die Urne ihres verstorbenen Kindes ebenfalls im Gemeinschaftsgrab anlässlich dieser Feier beisetzen lassen. Die Kosten für den Bestatter sind selbst zu übernehmen.

    Zur Beisetzungsfeier am Gemeinschaftsgrab lädt das Team der ökumenischen Krankenhausseelsorge alle betroffenen Eltern und deren Familien ein. Sie können auch persönliche Gegenstände zum Grab Ihres Kindes bringen und den Ort der Erinnerung aufsuchen, sooft Sie wollen.

    Im Sinne einer pietätvollen Grabpflege müssen Dekor- und Erinnerungsgaben auf diesem Gemeinschaftsgrab allerdings in regelmäßigen Abständen (vor Allerheiligen, Weihnachten und Ostern, sowie jeweils bis zum 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November) wieder entfernt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Gedenkfeier und Gedenkstätte in der Klinikkapelle

    Die Klinikkapelle steht Ihnen ebenfalls jederzeit als Ort der Ruhe, der Trauer und der Erinnerung zur Verfügung. An der Gedenkstätte für zu früh verstorbene Kinder können Sie in einer großen Wasserschale brennende Kerzen für ihr geliebtes Kind entzünden und Ihrer Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir – die Lebenden und die Toten – gehalten und auf immer verbunden sind.

    Wenn Sie in einer rituellen und persönlich gestalteten Feier Abschied nehmen möchten von Ihrem verstorbenen Kind, sei es in Form einer Namensgebungsfeier oder einer Segnung, dann gestaltet die Klinikseelsorge gerne mit Ihnen eine solche für Sie und mit Ihnen im Krankenzimmer oder in der Klinikkapelle.

    Jährlich im Frühling gedenken wir in einer Feier aller im letzten Jahr im Kepler Universitätsklinikum verstorbenen Kinder. Zu dieser Gedenkfeier erhalten alle betroffenen Eltern eine persönliche Einladung.

    Pflegerische Entlassungsinformationen

    Das Wochenbett

    Als Wochenbett bezeichnet man den Zeitraum von der Entbindung bis zur Rückbildung der Schwangerschafts- und Geburtsveränderungen bei der Mutter.

    • Dauer: ca. sechs Wochen, in dieser Zeit für Ruhe und Entspannungsphasen sorgen
    • Bei Fieber, Unterbauch-, Brustschmerzen, Rötung der Brust oder Blutung (stärker als eine Menstruationsblutung) rufen Sie unter T +43 (0)5 7680 84 - 23730 an, kommen Sie in unsere Ambulanz oder wenden Sie sich an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt, Ihre Gynäkologin bzw. Ihren Gynäkologen oder an eine freipraktizierende Hebamme.
    • Ab der 19. SSW (= 18+0 SSW) besteht Anspruch auf Hebammenbetreuung im Wochenbett.

    Der Wochenfluss

    • Dauer:  je nach Schwangerschaftsdauer vier bis sechs Wochen 
    • Am Anfang blutig, wird dann bräunlich, gelblich, wässrig – serös
    • Häufiges Wechseln der Vorlagen ist zu empfehlen, keine Tampons verwenden
    • Während des Wochenflusses bitte auf Geschlechtsverkehr und Vollbäder verzichten

    Geburtsverletzung

    • Die Fäden bestehen aus selbstauflösendem Material und müssen nicht entfernt werden.
    • Wir empfehlen die Naht regelmäßig mit klarem Wasser zu spülen.
    • Vorlagen häufig wechseln
    • Auf Händehygiene achten
    • Geburtsverletzung zeitweise lufttrocknen lassen
    • Bei Schmerzen oder Schwellungen können Cool Packs oder Topfenauflagen  (40%iger Topfen aus dem Kühlschrank) verwendet werden.
    • Nach der Abheilung kann Narbenöl verwendet werden, um das Narbengewebe weicher zu machen. Das Öl ist in der Apotheke erhältlich.

    Kaiserschnitt

    • Nach einem Kaiserschnitt sollten Sie ca. sechs Wochen keine Bauchmuskelübungen machen und nicht mehr als zehn Kilo heben.
    • Wunde trocken halten, Verbandwechsel nach Anordnung
    • Die Fäden werden meist am fünften postoperativen Tag von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt oder der nachsorgenden Hebamme gekürzt.
    • Nach der Abheilung kann Narbenöl verwendet werden, um das Narbengewebe weicher zu machen. Das Öl ist in der Apotheke erhältlich.

    Brust

    • Wir empfehlen in den ersten sieben Tagen täglich Pfefferminztee oder Salbeitee zu trinken, um die Milchproduktion zu verhindern.
    • Die Brust in den ersten Tagen mit Coolpacks aus dem Kühlschrank zu kühlen, unterstützt zusätzlich.
    • Tragen Sie einen Sport-BH und setzen Sie die Brust wenigen Reizen aus.
    • Nach dem Abstillen kann es trotzdem zu einer Milchproduktion kommen. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrer Hauärztin bzw. Ihrem Hausarzt, Ihrer Gynäkologin bzw. Ihrem Gynäkologen, Ihrer Hebamme oder vereinbaren Sie einen Termin bei uns in der Stillambulanz unter T +43 (0)5 7680 84 - 24838.

    Regelblutung

    • Die nächste wird vermutlich vier bis sechs Wochen nach der Geburt eintreten.

    Hämorrhoidenpflege

    • Coolpack oder Topfenauflage

    Verhütung

    • Wenden Sie sich bitte an Ihre Fachärztin oder Ihren Facharzt.

    Curettage

    Die bestehende Blutung ist eine Wundblutung und dauert etwa ein bis zwei Tage. Danach kann noch etwa 14 Tage ein blutig-bräunlicher Ausfluss bestehen. Leichte, ziehende Schmerzen sind kein Grund zur Besorgnis. Sollten stärkere Blutungen, übelriechender Ausfluss, starke Schmerzen und/oder hohes Fieber unmittelbar nach Ihrer Entlassung auftreten, bitten wir Sie, umgehend unsere Ambulanz aufzusuchen (T +43 (0)5 7680 84 - 23730).

    Die nächste Regelblutung wird ca. vier bis sechs Wochen nach der Curettage auftreten. Es ist möglich, bereits vor der nächsten Regelblutung wieder schwanger zu werden.

    Bitte vermeiden Sie:

    • Körperliche Belastung für eine Woche
    • Reinigungs- und Schwimmbäder für ca. drei Wochen
    • Sauna und Sonnenbäder für drei Wochen
    • Geschlechtsverkehr für drei Wochen

    Krankenstand ist für mindestens eine Woche möglich. Diese kann durch das Kepler Universitätsklinikum oder die Hausärztin bzw. den Hausarzt ausgestellt werden.

    Bitte vereinbaren Sie einen Kontrolltermin bei Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen in vier bis sechs Wochen, sofern das von uns nicht anders mitgeteilt wird.

    Buchempfehlungen

    Buchempfehlungen für Erwachsene

    • Petra Sutor: Trauern um ein Sternenkind – das Begleitbuch für Familien
    • Franz Margit: Tabuthema Trauerarbeit: Kinder begleiten bei Abschied, Verlust und Tod
    • Eschbach Verlag: Flieg kleiner Stern – Trost und Trauer um ein Sternenkind
    • Margit Bielesch: Nur zu Besuch – Früher Verlust eines Kindes, Fehlgeburt oder stille Geburt
    • Hannah Lothrop: Gute Hoffnung, jähes Ende – Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit

     Buchempfehlungen für Geschwisterkinder

    • Britta Teckentrup: Der Baum der Erinnerung
    • Patricia Mennen: Wieso, weshalb, warum? Abschied, Tod und Trauer
    • Laurence Bourguignon und Valérie d’Heur: Der alte Elefant
    • Varley Susan: Leb wohl, lieber Dachs

    Kontaktadressen

    • Gynäkologische Ambulanz am Kepler Universitätsklinikum
      T +43 (0)5 7680 84 - 23730
    • Stillambulanz am Kepler Universitätsklinikum
      Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter T +43 (0)5 7680 84 - 24838 (Terminvereinbarungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr)
    • Klinische Psychologie am Kepler Universitätsklinikum
      T +43 (0)5 7680 84 - 0
    • Evangelische Krankenhausseelsorge
      T +43 (0)644 871 07 40
    • Katholische Krankenhausseelsorge
      T +43 (0)5 7680 84 - 26900
    • Broschüre Stille Geburt oder Tod des neugeborenen Kindes
    • Dein Sternenkindstiftung
    • Hebamme finden (Fehlgeburt: Anspruch auf Hebammenbetreuung)
    • Leere-Wiege-Heilgymnastik 
    • Mobile Kinderkrankenpflege MOKI 
    • Physiotherapie
    • Pro Mami
    • Verein Pusteblume
      T + 43 (0) 650 4789 578
    • Trauerstützpunkt
    • Zentrum für Familientherapie und Männerberatung des Landes OÖ
      T + 43 (0) 732 727 053 300 
    • ZOE – Beratung rund um Schwangerschaft und Geburt
      T +43 (0) 732 77 83 00

    Gerne stellen wir Ihnen unsere Unterstützung für Eltern von Sternenkindern auch zum Download zur Verfügung.

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    Notfallnummern Notfall

    Notruf- und Notfallnummern in Österreich

    • Euronotruf 112
    • Rettung 144
    • Feuerwehr 122
    • Polizei 133
    • Ärzteflugambulanz 40 144
    • Bergrettung 140
    • Gesundheitsberatung 1450
    • Hausärztlicher Notdienst 141
    • Frauenhelpline 0800 222 555
    • Frauennotruf 01 71 71 9
    • Krisenhilfe OÖ 0732 2177
    • Notruf für Gehörlose 0800 133 133
    • Telefonseelsorge 142
    • Vergiftungsinformation 01 406 43 43
    • Zahnärztlicher Notdienst (Linz) 0732 78 58 77
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